Wenn Sie im Rahmen eines J-1-Praktikums oder einer J-1-Ausbildung in die USA kommen, können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder mit einem J-2-Visum zu Ihnen kommen. Dieses Visum gilt für unmittelbare Familienangehörige für die Dauer Ihres Programms. Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis beantragen, und schulpflichtige Kinder können ohne separates Studentenvisum eine öffentliche Schule besuchen. Es gibt einige Vorschriften, die Familien jedes Jahr überraschen, daher lohnt es sich, diese zu kennen, bevor Sie loslegen.
Wenn Sie bei Intrax Global Internships mit einem J-1-Visum bei uns sind, ist das J-2-Visum das Visum für Familienangehörige, mit dem wir Ihnen helfen, Ihre Familie nachzuholen. Dieser Artikel erklärt, wer dafür in Frage kommt, wie der Antragsprozess abläuft, was Ihre Familie nach der Ankunft tun darf und was nicht, und wie sich das J-2-Visum auf Dinge wie Krankenversicherung und US-Steuern auswirkt.
Ein wichtiger Hinweis: Nicht jedes J-1-Programm erlaubt J-2-Angehörige. Bei Au-pair-, Camp-Betreuer-, Schüler- und Sommerarbeitsprogrammen ist dies nicht der Fall. Die Praktikums- und Ausbildungsprogramme Intrax erlauben dies jedoch, und genau davon geht dieser Artikel aus.
Was ist das J-2-Visum?
Das J-2-Visum ist das abgeleitete Visum für den Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren einer Person mit einem J-1-Visum. Auf der Seite des Außenministeriums zum J-2-Visum werden die Zulassungsvoraussetzungen kurz und bündig zusammengefasst: Ehepartner und unterhaltsberechtigte Angehörige (unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) bestimmter J-1-Austauschbesucher sind berechtigt. Das ist alles.
Was diese einzeilige Regel außer Acht lässt, ist, dass der J-2-Status kein eigenständiger Status ist. Er existiert nur, weil es einen J-1-Status gibt. Wenn das J-1-Programm endet oder der J-1-Teilnehmer wechselt, gilt dies auch für den J-2-Teilnehmer. Wenn der J-1-Teilnehmer vorzeitig ausreisen muss, muss auch der J-2-Teilnehmer ausreisen. Jeder J-2-Angehörige erhält sein eigenes DS-2019-Formular von demselben Sponsor, der Ihr J-1-Visum ausgestellt hat, und von diesem Zeitpunkt an gelten die beiden Visa gemeinsam, solange das Programm läuft.
Bei den meisten Intrax und Ausbildungsplätzen Intrax ermöglicht das J-2-Visum, dass der Ehepartner ein Jahr lang bei dir wohnen kann oder dass deine Kinder mitkommen und pünktlich ins neue Schuljahr starten können.
Wer gilt als J-2-Angehöriger?
Die Zulassungsregelung gilt für zwei Arten von Verwandtschaftsverhältnissen: einen rechtmäßigen Ehepartner, einschließlich eines gleichgeschlechtlichen Ehepartners (die US-Botschaften behandeln diese Anträge gemäß der Seite des Außenministeriums zu Austauschbesuchervisa genauso wie Anträge von heterosexuellen Ehepartnern), sowie ein unverheiratetes leibliches, rechtmäßig adoptiertes oder Stiefkind unter 21 Jahren.
Wer nicht unter diese Definition fällt, ist nicht berechtigt. Unverheiratete Lebenspartner und Verlobte sind nicht berechtigt, auch wenn sie zusammenleben. Kinder, die 21 Jahre oder älter sind oder verheiratet sind, sind ebenfalls nicht berechtigt. Eltern, Geschwister, Schwiegereltern und weitere Verwandte sind ebenfalls ausgeschlossen. Und wenn ein J-2-Angehöriger während der Programmdauer das 21. Lebensjahr vollendet, verliert er seinen Status. Der J-2-Status ist bewusst eng gefasst.
Wenn Sie vor Beginn Ihres Programms heiraten möchten, ist es am einfachsten, zuerst zu heiraten und die Heiratsurkunde zum Termin bei der Botschaft mitzubringen. Die Aufnahme eines Ehepartners während des laufenden Programms ist zwar möglich, verursacht jedoch zusätzlichen Zeitaufwand und Papierkram, und der J-2-Antrag muss weiterhin über eine US-Botschaft im Ausland gestellt werden.
J-1 vs. J-2: Was sie unterscheidet
Die J-1- und die J-2-Visa fallen zwar beide unter das Exchange Visitor Program, sind jedoch nicht austauschbar.
Das J-1-Visum ist auf Sie, den Programmteilnehmer, ausgestellt. Es umfasst das Formular DS-2019, eine an Ihre spezifische Programmaktivität gebundene Arbeitserlaubnis und (je nach Finanzierungsquelle, Herkunftsland oder Fachgebiet) möglicherweise auch die zweijährige Aufenthaltspflicht im Heimatland gemäß INA 212(e). Für die meisten Intrax und -Auszubildenden gilt diese Auflage nicht, bitte klären Sie dies jedoch mit Ihrem Sponsor ab. Für Praktikanten und Auszubildende füllen Ihr Sponsor und Ihr Gastunternehmen außerdem in Ihrem Namen einen DS-7002-Ausbildungs-/Praktikumsplan aus.
Der J-2-Visuminhaber gehört zu Ihrer Familie. Er erhält ebenfalls ein DS-2019-Formular, muss jedoch keine zusätzliche SEVIS-Gebühr (I-901) neben Ihrer eigenen entrichten. Es beinhaltet keine automatische Arbeitserlaubnis; ein J-2-Ehepartner, der arbeiten möchte, muss nach der Ankunft in den USA bei der USCIS ein Employment Authorization Document ( Formular I-765) beantragen. Und wenn die Wohnsitzpflicht für Sie gilt, gilt sie auch für Ihre J-2-Familie.
Kurz gesagt: Das J-1-Visum ist für die Person bestimmt, die am Programm teilnimmt. Das J-2-Visum ist für die mitreisende Familie bestimmt.
So beantragen Sie ein J-2-Visum
Die meisten Familien beantragen das J-2-Visum parallel zum J-1-Visum, und zwar beim selben Termin in der Botschaft. Man kann den Antrag auch später stellen, wenn dies aus familiären Gründen praktischer ist, allerdings darf ein J-2-Visuminhaber nicht vor dem J-1-Visuminhaber in die USA einreisen.
So läuft der Prozess ab:
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr J-1-Programm J-2-Angehörige zulässt. Bei Praktikums- und Ausbildungsprogrammen ist dies der Fall. Bei Au-pair-, Camp-Betreuer-, Schüler- und Sommerarbeitsprogrammen ist dies nicht der Fall. Wenn Sie Intrax Praktikant oder Auszubildender bei Intrax tätig sind, sind Sie teilnahmeberechtigt.
- Bitten Sie Ihren Sponsor um ein J-2-Formular DS-2019. Der Sponsor, der Ihr DS-2019 ausgestellt hat, stellt auch die Formulare für Ihre Angehörigen aus. Sie senden ihm die persönlichen Daten Ihres Ehepartners oder Kindes, die Passdaten sowie einen Nachweis über die Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde).
- Zahlen Sie keine zusätzliche SEVIS-Gebühr. Sie haben die SEVIS-Gebühr I-901 bereits als J-1-Visuminhaber entrichtet; J-2-Angehörige müssen diese Gebühr nicht erneut zahlen.
- Jeder J-2-Antragsteller füllt ein DS-160-Formular aus. Jeder J-2-Antragsteller, einschließlich Kinder, füllt online seinen eigenen DS-160-Antrag auf ein Nicht-Einwanderungsvisum aus. Drucken Sie die Bestätigungsseite für das Vorstellungsgespräch aus.
- Entrichten Sie die Visumantragsgebühr. Die MRV-Gebühr beträgt laut der Seite des Außenministeriums zu Austauschbesuchervisa 185 US-Dollar pro Antragsteller für J-Visa. (Die Gebühren können sich ändern; überprüfen Sie vor Ihrem Termin stets die aktuellen Beträge in der offiziellen Gebührenordnung des Außenministeriums.)
- Vereinbaren Sie einen Termin für das Botschaftsgespräch. Die meisten Botschaften führen die Gespräche mit J-1- und J-2-Antragstellern gemeinsam durch. Bringen Sie für alle Beteiligten das Formular DS-2019, die DS-160-Bestätigung, die MRV-Quittung, den Reisepass, einen Nachweis über die anspruchsbegründende Beziehung sowie einen Nachweis darüber mit, dass der J-1-Antragsteller über die finanziellen Mittel verfügt, die Familie auch ohne das Arbeitseinkommen des J-2-Antragstellers zu versorgen.
- Entweder reisen sie gemeinsam ein, oder der J-2-Visuminhaber folgt nach. Ein J-2-Visuminhaber kann gemeinsam mit dem J-1-Visuminhaber in die USA einreisen oder später nachreisen. J-2-Angehörige dürfen nicht vor dem Hauptantragsteller (J-1-Visuminhaber) eigenständig in das Land einreisen.
Wenn Sie bei Intrax sind Intrax Ihre Familie mitbringen, geben Sie dies bitte frühzeitig bekannt. Das Programmteam kann die Unterlagen so koordinieren, dass der J-2-Antrag Ihren J-1-Starttermin nicht verzögert. Gehen Sie die Seite zum J-1-Visumantragsverfahren oder wenden Sie sich, wenn Sie Ihren Antrag stellen.
Benötigte Unterlagen
Für jeden J-2-Antragsteller:
- Ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist
- Das Original des Formulars DS-2019 vom Sponsor
- Die Bestätigungsseite des DS-160
- Die Quittung über die MRV-Gebühr
- Ein Passfoto gemäß den Vorgaben der Botschaft
- Nachweis der anspruchsbegründenden Verwandtschaft zu Ihnen (Heirats- oder Geburtsurkunde, übersetzt, falls nicht in englischer Sprache)
- Nachweis, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um unterhaltsberechtigte Personen zu versorgen
Für dich, wenn du mit ihnen reist:
- Eine Kopie Ihres DS-2019
- Eine Kopie Ihres J-1-Visums oder der Bestätigung Ihres Visumstermins
- Ihre Quittung über die SEVIS-Gebühr I-901
Die Anforderungen der einzelnen Botschaften am Schalter können variieren. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin über die spezifischen Anweisungen der jeweiligen Botschaft für Nicht-Einwanderungsvisa.
Darf ein J-2-Visuminhaber in den Vereinigten Staaten arbeiten?
Ja, aber nicht sofort nach der Einreise. Ein J-2-Ehepartner, der arbeiten möchte, muss zunächst bei der USCIS eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) beantragen. Das Außenministerium äußert sich hierzu ganz klar: Ein J-2-Ehepartner muss vor Aufnahme einer Arbeit eine EAD von der USCIS erhalten.
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
- Der J-2-Visuminhaber reist mit einem J-2-Visum in die USA ein
- Sie reichen das Formular I-765 bei der USCIS ein (Bearbeitungsgebühr bei Einreichung in Papierform 520 $, bei Online-Einreichung 470 $)
- Die USCIS prüft den Antrag und stellt bei Genehmigung eine EAD-Karte aus
- Der J-2-Visuminhaber darf erst arbeiten, wenn er die Arbeitserlaubnis (EAD) erhalten hat, und zwar nur während deren Gültigkeitsdauer
Zwei Aspekte verwirren Familien jedes Jahr aufs Neue. Der erste betrifft den Zeitpunkt: Man kann eine EAD nicht vor der Einreise beantragen. Das Antragsfenster öffnet sich erst, wenn sich der Ehepartner physisch in den USA befindet, was bedeutet, dass möglicherweise mehrere Monate nach der Einreise vergehen, bevor er legal einer bezahlten Arbeit nachgehen darf.
Zweitens geht es darum, wofür das Einkommen bestimmt ist. Das Außenministerium stellt klar, dass das Geld, das ein J-2-Teilnehmer verdient, nicht zur Unterstützung des J-1-Teilnehmers verwendet werden darf. Das Einkommen des J-2-Teilnehmers ist für den Eigenbedarf des Angehörigen, für Familienreisen, Freizeitausgaben und Ähnliches bestimmt, nicht aber dazu, Ihr Programm am Laufen zu halten.
Ein paar praktische Hinweise, sobald Sie die EAD erhalten haben:
- Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Ablaufdatum des DS-2019 (in der Regel ein Jahr für Praktikanten oder 18 Monate für Auszubildende)
- Er kann verlängert werden, solange der J-2-Status gültig ist
- Die EAD gilt für den freien Arbeitsmarkt und ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden
Nach der Genehmigung kann Ihr Ehepartner für jeden beliebigen Arbeitgeber in den USA arbeiten, in jedem beliebigen Bereich, in Vollzeit oder in Teilzeit. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber F-2-Angehörigen von F-1-Studierenden, die in den USA überhaupt nicht arbeiten dürfen.
Darf ein J-2-Visuminhaber in den Vereinigten Staaten studieren?
Ja, und es ist kein zusätzlicher Papierkram erforderlich. J-2-Angehörige können in den USA studieren, ohne ihren Status zu ändern und ohne eine Arbeitserlaubnis (EAD). Ein erwachsener J-2-Ehepartner kann sich für einen Studiengang, einen Zertifikatskurs, einen Sprachkurs oder ein Community College einschreiben, ohne auf ein F-1-Studentenvisum umsteigen zu müssen.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter gilt dieselbe einfache Regelung. Minderjährige Kinder mit einem J-2-Visum können eine öffentliche Schule in den USA besuchen und benötigen dafür kein F-1-Studentenvisum. Die Einschreibung in die Klassenstufen K-12 erfolgt zu denselben Bedingungen wie für Kinder mit Wohnsitz in den USA.
Krankenversicherungsvorschriften für J-2-Angehörige
Für J-1-Teilnehmer und alle J-2-Angehörigen besteht während der gesamten Dauer des Programms eine Krankenversicherungspflicht, wobei die Mindestanforderungen in der Bundesverordnung 22 CFR 62.14 zum Exchange Visitor Program festgelegt sind. Der Versicherungsschutz muss bereits vor der Einreise eines J-2-Teilnehmers in die USA bestehen und während des gesamten Aufenthalts aufrechterhalten bleiben.
Die erforderlichen Mindestwerte sind:
- Medizinische Leistungen: mindestens 100.000 USD pro Unfall oder Krankheit
- Überführung der sterblichen Überreste: mindestens 25.000 USD
- Medizinischer Rücktransport: mindestens 50.000 USD
- Selbstbehalt: höchstens 500 US-Dollar pro Unfall oder Krankheit
Intrax vor der Ausstellung des DS-2019 einen Versicherungsnachweis für den J-1-Visuminhaber und jeden J-2-Visuminhaber. Die meisten Familien nehmen die J-2-Angehörigen entweder in eine einzige internationale Police auf, die alle abdeckt, oder schließen eine Versicherung bei einem auf J-1-Visuminhaber spezialisierten Versicherer ab, der Familientarife anbietet.
Berücksichtigen Sie bei der Wahl einer Versicherungspolice das Selbstbehalt gegenüber der Prämie und orientieren Sie sich dabei an den tatsächlichen Bedürfnissen Ihrer Familie. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Gruppenversicherung Ihres Gastunternehmens Ihren Ehepartner und Ihre Kinder abdeckt; oft ist dies nicht der Fall oder die Kostenübernahme erfolgt zu wesentlich höheren Sätzen als beim J-1-Visum. Lesen Sie außerdem das Kleingedruckte zu Mutterschaftsleistungen und Vorerkrankungen, falls eines dieser Themen für Sie relevant sein könnte.
Steuerliche Aspekte für Inhaber eines J-2-Visums
Ein J-2-Visum kann sich stärker als erwartet auf die steuerliche Situation einer Familie in den USA auswirken. J-2-Angehörige, die nach dem „Substantial Presence Test“ als steuerbefreite Personen gelten, müssen in der Regel jedes Jahr das Formular 8843 einreichen, auch wenn sie kein Einkommen in den USA erzielen. Während des Befreiungszeitraums werden J-2-Inhaber steuerlich in der Regel als nicht ansässige Ausländer behandelt, da ihre Aufenthaltstage in den USA nicht auf den „Substantial Presence Test“ angerechnet werden.
Dann gibt es noch die FICA-Überraschung. J-1-Studierende und -Wissenschaftler, die steuerlich als nicht ansässige Ausländer gelten, sind bei bestimmten Einkünften von den Sozialversicherungs- und Medicare-Abgaben befreit. Für J-2-Angehörige gilt dies nicht. Die US-Steuerbehörde IRS bestätigt, dass die FICA-Befreiung „nicht für Ehepartner und Kinder mit F-2-, J-2- oder M-2-Status gilt“. Ein J-2-Ehepartner, der mit einer EAD-Genehmigung arbeitet, muss auf diese Löhne Sozialversicherungs- und Medicare-Beiträge entrichten, genau wie jeder andere Arbeitnehmer in den USA.
Löhne unterliegen zudem der Bundessteuer und in den meisten Bundesstaaten der staatlichen Einkommensteuer. Die Quellensteuer wird gemäß dem W-4-Formular einbehalten. Die USA haben mit vielen Herkunftsländern von J-1-Visuminhabern Steuerabkommen geschlossen, doch gelten die Vorteile dieser Abkommen in der Regel für den J-1-Visuminhaber selbst und nicht automatisch für J-2-Angehörige. Falls Ihr Heimatland ein solches Abkommen hat, lesen Sie die Bestimmungen zu Angehörigen oder wenden Sie sich an einen auf grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten spezialisierten Steuerberater.
Ein letzter logistischer Hinweis: Ein J-2-Visuminhaber, der mit einer Arbeitserlaubnis (EAD) arbeitet, sollte bei der Sozialversicherungsbehörde eine Sozialversicherungsnummer (SSN) beantragen, sobald die EAD genehmigt wurde. Eine SSN wird in der Regel für die Lohnmeldung auf dem Formular W-2 benötigt und wird normalerweise bei der Abgabe einer US-Steuererklärung verwendet; Personen, die keinen Anspruch auf eine SSN haben, können stattdessen eine individuelle Steueridentifikationsnummer (ITIN) verwenden.
Warum J-2-Anträge abgelehnt oder verzögert werden
Die meisten Ablehnungen von J-2-Anträgen lassen sich auf dieselben wenigen Probleme zurückführen. Wenn Sie einen Antrag vorbereiten, sollten Sie Ihre Unterlagen vor dem Termin in der Botschaft auf diese Punkte überprüfen.
Am häufigsten ist ein unzureichender Nachweis der familiären Beziehung. Eine Heiratsurkunde aus einem Land, in dem eine nicht-lateinische Schrift verwendet wird, muss beglaubigt übersetzt werden. Die Geburtsurkunde eines Kindes muss einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Kind und dem J-1-Elternteil herstellen. Der zweite Grund ist ein unzureichender Nachweis der finanziellen Mittel. Der Konsularbeamte muss sich davon überzeugen können, dass die Programmfinanzierung des J-1-Teilnehmers (zuzüglich etwaiger Ersparnisse) ausreicht, um die Familie zu versorgen, ohne dass man auf das Arbeitseinkommen des J-2-Teilnehmers angewiesen ist.
Auch administrative Probleme können zu Verzögerungen führen, darunter Fehler im Formular DS-2019 (wie falsch geschriebene Namen oder falsche Geburtsdaten) oder Unstimmigkeiten in den SEVIS-Daten. Auch der Zeitpunkt kann eine Rolle spielen, da die Bearbeitung von J-2-Visa in manchen Fällen länger dauern kann als die von J-1-Visa. Schließlich müssen mitreisende Angehörige die Voraussetzungen der jeweiligen J-1-Kategorie und des jeweiligen Sponsorenprogramms erfüllen.
Ein Sponsor, der Erfahrung mit der Bearbeitung von Familienanträgen bei verschiedenen Botschaften hat, sollte diese Anträge bereits vorlegen, bevor sie den Konsularbeamten erreichen. Fragen Sie bei der Auswahl eines Sponsors nach Unterstützung bei der Beantragung eines J-2-Visums, wenn Sie Ihren Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Angehörige mit in die Vereinigten Staaten nehmen.
Kann ein J-2-Visum in ein J-1-Visum umgewandelt werden?
Eine häufig gestellte Frage von J-2-Ehepartnern lautet: Kann mein J-2-Visum in ein J-1-Visum umgewandelt werden?
Es gibt keine automatische Umwandlung. Ein J-2-Visuminhaber, der an seinem eigenen Austauschprogramm teilnehmen möchte, muss sich eigenständig für den J-1-Status qualifizieren, einschließlich einer eigenen Sponsorenbenennung, des Formulars DS-2019 und der Programmkategorie.
In der Praxis bedeutet dies, dass sie zunächst eine J-1-Programmkategorie ermitteln müssen, für die sie als Hauptantragsteller in Frage kommen – beispielsweise Praktikant, Auszubildender, Forschungsstipendiat oder Lehrkraft –, dann einen anerkannten Sponsor und eine Gaststelle finden und den Antrag über das Standardverfahren dieses Sponsors stellen müssen. Die Seite mit den Anforderungen für das J-1-Visum enthält die Einzelheiten zur Teilnahmeberechtigung. Der derzeitige J-2-Status beschleunigt diesen Prozess in keiner Weise.
Im Falle einer Genehmigung kann der Antragsteller seinen Status möglicherweise innerhalb der Vereinigten Staaten über die USCIS ändern oder stattdessen bei einem US-Konsulat im Ausland ein J-1-Visum beantragen. In einigen Fällen kann die Berechtigung zur Statusänderung durch die zweijährige Aufenthaltspflicht im Heimatland eingeschränkt sein, die für J-1-Austauschbesucher und ihre Angehörigen gelten kann.
Dieser Weg kann eine Überlegung wert sein, wenn ein J-2-Ehepartner die Voraussetzungen für ein J-1-Programm eigenständig erfüllt.
Hinweise für aufnehmende Arbeitgeber
Wenn Sie ein US-amerikanisches Gastunternehmen sind, das über Intrax einen J-1-Praktikanten oder -Auszubildenden sponsert, liegt die Verantwortung für den J-2-Visumantrag in der Regel bei der Familie Ihres Teilnehmers und nicht bei Ihnen. Zwei Dinge sollten Sie dennoch wissen:
Erstens: Der finanzielle Nachweis, den Ihr Teilnehmer bei der Botschaft vorlegt, umfasst das Stipendium oder den Lohn für die Vermittlung. Ein eindeutiges Vermittlungsangebot, das der Teilnehmer dem Konsularbeamten vorlegen kann, ist dabei sehr hilfreich. Zweitens wird ein J-2-Ehepartner mit einer EAD Teil Ihres lokalen Arbeitsmarktes. Einige Gastunternehmen haben J-2-Ehepartner für verwandte Tätigkeiten eingestellt, und es gibt keine Vorschrift, die dies verbietet, solange der J-2-Ehepartner über eine gültige EAD verfügt und es sich um eine echte Beschäftigung handelt.
Starten Sie Ihr J-1-Praktikum mit Intrax
Wenn die J-1- und J-2-Visa das Richtige für Sie und Ihre Familie zu sein scheinen,Global Internships Intrax Global Internships Ihnen den Einstieg erleichtern. Als vom US-Außenministerium seit 2003 anerkannter J-1-Visa-Sponsor Intrax die Bearbeitung des DS-2019-Formulars, vermittelt Praktikanten und Auszubildende an Unternehmen wie Splunk, Lime, Superhuman, Equilar und Robinhood und unterstützt die Teilnehmer während des gesamten Prozesses, einschließlich der Unterlagen für J-2-Angehörige.
Sind Sie bereit, loszulegen? Kontaktieren Sie unser Team.
Häufig gestellte Fragen zum J-2-Visum
Kann ein J-2-Angehöriger vor dem J-1-Visumhalter in die USA einreisen?
Nein. Der J-1-Visuminhaber muss zuerst oder gleichzeitig einreisen. Ein J-2-Visuminhaber darf nicht vor dem Hauptteilnehmer des Austauschprogramms einreisen.
Muss ein J-2-Visuminhaber die SEVIS-Gebühr I-901 entrichten?
Nein. Der Hauptantragsteller mit J-1-Visum zahlt die SEVIS-Gebühr. J-2-Familienangehörige müssen diese Gebühr nicht erneut entrichten.
Wie lange darf sich ein J-2-Visuminhaber in den USA aufhalten?
Ein J-2-Visuminhaber kann so lange bleiben, wie der J-1-Visuminhaber einen gültigen Status besitzt. Bei Intrax beträgt die Dauer bis zu 12 Monate. Bei Ausbildungsverträgen beträgt sie bis zu 18 Monate.
Kann ein Inhaber eines J-2-Visums einen Führerschein erwerben?
Das hängt vom jeweiligen Bundesstaat ab. Die meisten Bundesstaaten stellen Führerscheine für Nicht-Einwanderer aus, die über einen gültigen Aufenthaltsstatus, ein gültiges I-94-Formular und einen Wohnsitznachweis verfügen. Der Führerschein verliert seine Gültigkeit, sobald der J-2-Status abläuft.
Darf ein Kind mit J-2-Visum eine öffentliche Schule in den USA besuchen?
Ja. Die Einschreibung für die Klassenstufen K–12 steht J-2-Kindern ohne F-1-Studentenvisum offen.
Darf ein Ehepartner mit J-2-Visum ein College oder eine Universität besuchen?
Ja. Angehörige mit J-2-Status können studieren, ohne ihren Status zu ändern. Die Studiengebühren entsprechen in der Regel denen für Studierende aus anderen Bundesstaaten oder aus dem Ausland, da der J-2-Status keinen Wohnsitz begründet.
Erlaubt eine J-2-Arbeitserlaubnis eine selbstständige Tätigkeit?
Ja. Eine EAD für den freien Arbeitsmarkt ermöglicht Selbstständigkeit, Auftragsarbeit und eine Anstellung mit W-2-Formular.
Was passiert mit dem J-2-Visum, wenn das J-1-Programm vorzeitig endet?
Der J-2-Status endet mit dem J-1-Status. Auf der Seite mit den häufig gestellten Fragen des Außenministeriums wird bestätigt, dass nach Abschluss des Programms eine 30-tägige Nachfrist gilt; danach muss die Familie ausreisen, ihren Status ändern oder den Aufenthalt im Rahmen eines neuen Sponsorprogramms verlängern.
Gilt die zweijährige Aufenthaltspflicht im Heimatland auch für J-2-Angehörige?
Ja, wenn dies für das J-1-Visum gilt. Wenn Sie unter INA 212(e) fallen, gilt dies aus denselben Gründen auch für Ihre J-2-Familienangehörigen.
Kann ein J-2-Visuminhaber eine Green Card beantragen?
Nicht direkt über den J-2-Status. Ein J-2-Visuminhaber muss entweder in eine andere Visumkategorie wechseln, die eine Statusänderung zulässt, oder auf einer anderen Grundlage – beispielsweise aufgrund einer Beschäftigung oder familiärer Bindungen – für eine Green Card vorgeschlagen werden. Die zweijährige Aufenthaltspflicht im Heimatland muss, sofern sie gilt, zuvor erfüllt oder aufgehoben werden.



